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Aufgaben

Zu viel oder zu wenig Wasser gefährdet das Leben. Aus diesem Grund muss unser Wasser bewirtschaftet werden.


Bis in die 1980er Jahre wurden die Gewässer vom Menschen so gestaltet, dass das Oberflächenwasser möglichst schnell abfließen konnte.


Bei der Unterhaltung der Gewässer werden seit vielen Jahren jedoch auch Aspekte von Landschafts- und Naturschutz gleichrangig berücksichtigt.


Im Dezember 2000 wurde die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschlossen, nach deren Vorgaben wir arbeiten.


Die Qualität unserer Gewässer soll wieder einen guten Zustand erreichen. Europaweit.

 

Ohne die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände wären weite Teile Sachsen-Anhalts nicht oder nur eingeschränkt nutzbar und oft nur mit dem Boot befahrbar.

Pflichtaufgaben:

Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung. Dazu gehört die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Abflusses durch

  1. die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und der Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer,
  2. die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze und die Erneuerung des Baumbestandes,
  3. die Pflege von im Eigentum des Unterhaltungspflichtigen stehenden Flächen entlang der Ufer, soweit andernfalls eine sachgerechte Unterhaltung des Gewässers nicht gewährleistet ist,
  4. die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen; hierzu zählen auch Anlagen, die als Bestandteil des Gewässers dessen Ausbauzustand bestimmen und sichern.

Freiwillige Aufgaben:

  1. Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern.   
  2. Bau, Rückbau oder Modifikationen von Gewässern im Zusammenhang mit Förderprogrammen oder sonstigen Zuwendungen.
  3. Ausbau einschließlich naturnahen Rückbau von Gewässern.
  4. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushaltes, des Bodens und für die Landschaftspflege.  
  5. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.
  6. Durchführung der Gewässerschauen im Verbandsgebiet