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Gewässerschau

Gewässerschau 2025

Die Termine der Gewässerschau 2025 sind

  1. Gommern 30.10.2025 um 9 Uhr - Stadtverwaltung Gommern Sitzungssaal im Rathaus 2 Walter-Rathenau-Straße

  2. Stegelitz 05.11.2025 um 9 Uhr - Ehle/Ihle Verband Stegelitz, Alte Ziegelei

  3. Niegripp am 06.11.2025 um 9 Uhr - Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Neue Schleuse 5, 39288 Burg / OT Niegripp

  4. Loburg am 07.11.2025 um 9 Uhr - Rathaus Loburg, Markt 1

  5. Räckendorf am 10.11.2025 um 9 Uhr - Räckendorf Lüttgenziatzer Weg

  6. Magdeburg am 10.11.2025 um 13 Uhr - Bürgerhaus Pechau, Breite Straße 18

  7. Dornburg am 11.11.2025 um 9 Uhr - Dorfgemeinschaftshaus Dornburg Lindenweg 2


Der Treffpunkt ist in einem öffentlichen Ort (Rathaus / Gemeindebüro usw.). Mittels einer Karte wird der aktuelle Schaubezirk vorgestellt und das Schauprotokoll des Vorjahres ausgewertet und neue Punkte aufgenommen und erörtert. Im Anschluss werden die Gewässer und Anlagen ggf. in Schwerpunkten begutachtet. Hierbei soll der Bedarf der zukünftigen Unterhaltung festgestellt werden. Weiterhin können Mängel angesprochen und dokumentiert sowie deren Abhilfe erörtert werden. Wetterfeste Kleidung und Schuhwerk sind empfehlenswert.

 

Einmal im Jahr, in der Regel im November, finden die öffentlichen Gewässerschauen statt. Dabei wird geprüft , ob die oberirdischen Gewässer ordnungsgemäß unterhalten werden (§ 67 WG LSA). Weiterhin wird der erforderliche Arbeitsumfang mit den anwesenden Behördenvertretern abgestimmt. Die Gewässerschau dient dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen insbesondere zur Abführung des Wasser bei hohen Wasserständen und zum Rückhalt des Wassers in der Fläche bei niedrigen Wasserständen und der ökologischen Funktionen der Gewässer zu prüfen. Auf der Karte sind die Schaubezirke und Termine ersichtlich.

 

Problematisch stellt sich mitunter die Befahrbarkeit entlag der Gewässer dar. Der Ehle / Ihle Verband fordert entsprechend der Regelungen im Wassergesetz und der Unterhaltungsordnung des Landkreises JL dazu auf, an den Gewässern einen 5 m breiten Streifen von Bebauungen freizuhalten. Dies gilt auch für Hochsitze, Ablagerungen und Koppelzäune.